Auszug aus der Satzung des Feuerwehrverein Eggenthal e.V.
§3
Mitglieder
Mitglieder des Vereins können sein:
- Feuerwehrdienstleistende (aktive Mitglieder),
- ehemalige Feuerwehrdienstleistende (passive Mitglieder),
- fördernde Mitglieder,
- Ehrenmitglieder
§4
Erwerb der Mitgliedschaft
- Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die das 12. Lebensjahr vollendet hat.
- Der Antrag zur Aufnhame in den Verein ist schriftlich beim Vorstand einzureichen. Minderjährige müssen die Zustimmung ihrer (ihres) gesetzlichen Vertreter(s) nachweisen.